Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
Monatliche oder quartalsweise UStVA-Vorbereitung, Plausibilitätsprüfung und Terminüberwachung — mit den neuen BEG-IV-Schwellenwerten.
Das Problem
Seit BEG IV (01.01.2025) gelten neue UStVA-Schwellenwerte:
- Monatlich: Vorjahres-Zahllast > 9.000 €
- Quartalsweise: 2.000–9.000 €
- Befreiung: < 2.000 €
Jeder Mandant muss individuell zugeordnet werden. Abgabefrist ist der 10. des Folgemonats (§ 18 UStG). Dauerfristverlängerung ist möglich (+1 Monat, §§ 46/47 UStDV) — aber Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen) wird zum 10.02. fällig.
Was FounderOS automatisiert
- Rhythmus-Zuordnung: automatisch je Mandant basierend auf Vorjahres-Zahllast
- Termin-Tracking: Anmeldung + Sondervorauszahlung + Dauerfrist-Option pro Mandant
- UStVA-Entwurf: aus Buchhaltungs-Daten (nach UC01/UC02) generiert, inkl. § 13b Reverse-Charge-Positionen
- Plausibilitäts-Check: Auffälligkeiten (Vor-/Zu-Umsatz-Verhältnis, plötzliche IG-Lieferungen, nicht plausible USt-Sätze)
- Telegram-Erinnerung: 7 und 2 Tage vor Abgabefrist, pro Mandant oder gebündelt
Regulatorischer Kontext
§ 18 UStG, BEG IV, seit 01.01.2025. Fristversäumnis = Verspätungszuschläge, ab drei Monaten bis 10 % der USt-Summe. Bei Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung droht Rücknahme.
Was bleibt beim Mitarbeiter
Prüfung und Versand der ELSTER-Übertragung. FounderOS stellt den Entwurf bereit, die elektronische Übertragung bleibt im ELSTER-Tool der Kanzlei.