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UC03 · Fristversäumnisse auf null, kein manuelles Datum-Tracking

Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

Monatliche oder quartalsweise UStVA-Vorbereitung, Plausibilitätsprüfung und Terminüberwachung — mit den neuen BEG-IV-Schwellenwerten.

Das Problem

Seit BEG IV (01.01.2025) gelten neue UStVA-Schwellenwerte:

  • Monatlich: Vorjahres-Zahllast > 9.000 €
  • Quartalsweise: 2.000–9.000 €
  • Befreiung: < 2.000 €

Jeder Mandant muss individuell zugeordnet werden. Abgabefrist ist der 10. des Folgemonats (§ 18 UStG). Dauerfristverlängerung ist möglich (+1 Monat, §§ 46/47 UStDV) — aber Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen) wird zum 10.02. fällig.

Was FounderOS automatisiert

  • Rhythmus-Zuordnung: automatisch je Mandant basierend auf Vorjahres-Zahllast
  • Termin-Tracking: Anmeldung + Sondervorauszahlung + Dauerfrist-Option pro Mandant
  • UStVA-Entwurf: aus Buchhaltungs-Daten (nach UC01/UC02) generiert, inkl. § 13b Reverse-Charge-Positionen
  • Plausibilitäts-Check: Auffälligkeiten (Vor-/Zu-Umsatz-Verhältnis, plötzliche IG-Lieferungen, nicht plausible USt-Sätze)
  • Telegram-Erinnerung: 7 und 2 Tage vor Abgabefrist, pro Mandant oder gebündelt

Regulatorischer Kontext

§ 18 UStG, BEG IV, seit 01.01.2025. Fristversäumnis = Verspätungszuschläge, ab drei Monaten bis 10 % der USt-Summe. Bei Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung droht Rücknahme.

Was bleibt beim Mitarbeiter

Prüfung und Versand der ELSTER-Übertragung. FounderOS stellt den Entwurf bereit, die elektronische Übertragung bleibt im ELSTER-Tool der Kanzlei.

Soll das in Ihrer Kanzlei laufen?

Kurzes Gespräch, konkrete Zahlen, keine Vertriebsrhetorik.

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